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Google Fonts

Anwaltspost wegen Google Schriftart auf meiner Webseite?

Google Fonts: Abmahnwelle und wie damit umzugehen ist.

An ALLE gewerblichen Webseiteninhaber - Wenn nicht schon in den Medien geschehen, liest du hoffentlich nicht erst auf einem entsprechenden Schreiben aus deinem Briefkasten, spätestens jetzt von einem neuen Geschäftsmodell mit der DSGVO. Vermutlich nicht zu deinem Vorteil...

Auf der anderen Seite der Schreiben stehen Privatpersonen oder so genannte Abmahnkanzleien, die aus geringfügigen Datenschutzverstößen mit Schadensersatzforderungen und diversen Gebühren einen Profit erzielen möchten.

Kontrolliere, ob Du Google Fonts auf deiner Webseite nutzt und ob diese von einem externen Google Server bezogen werden und ändere dies gegebenenfalls ab oder lass es durch deinen Webseitenbetreuer oder uns abändern.

Doch wie überprüfe ich, ob ein daraus resultierender Verstoß gegen die DSGVO bei mir vorliegt? 


Websites wie eRecht24 avalex.de bieten eine entsprechende Überprüfung an. Oder Du  nutzt andere im Internet ebenfalls kostenlos verfügbare Tools, meist zu finden unter "Google Fonts Scanner/Checker" o.ä. Suchbegriffen. Hier muss jeweils die Website-Adresse eingegeben werden und die Onlinetools überprüfen die Webseite auf extern geladene Schriftarten.

Leider können wir diese Prüfung und Anpassung aus zeittechnischen Gründen unter dem Umfang des Aufwandes nicht generell für alle von uns erstellten oder gehosteten Webseiten durchführen, vor allem da es deine Entscheidung und Risiko Abwägung ist, ob die Änderungen überhaupt durchgeführt werden sollen. In den meisten Fällen bedarf es nur einer Arbeitsstunde zur Abänderung, sollten die Google Fonts  stärker in die Webseite integriert sein, erhöht sich der benötigte Aufwand entsprechend.

Du wünschst eine Prüfung deiner Webseite und Behebung des Verstoßes durch uns?

Kontaktiere uns gerne über das Ticketsystem oder die bekannten Mailadressen, sowie unserem neuen Kontaktformular.

Die Abmahnung ist bereits eingegangen, was nun?

Ruhe bewahren und erst einmal das Schreiben eingängig prüfen und nicht sofort auf das Schreiben reagieren. (auch keine Zahlung)  Den Verstoß, falls vorhanden, auf deiner Webseite beheben (lassen).

Eine Ausnahme bilden nur diese Schreiben die allem Anschein nach eine ernsthaft (nicht profitgierende) Auskunft über den Datenschutz deiner Webseite betreffen. Diese Auskunftsgesuche sollten immer (und zügig) bearbeitet und nach bestem Wissen und Gewissen von Dir gemeinsam mit deinem Datenschutzbeauftragten beantwortet werden, da Du nach DSGVO hierzu verpflichtet bist. Von einer Zahlung Raten wir Dir allerdings in jedem Fall ab, da dies in den wenigsten Fällen zu einer schnellen Lösung des Problems führt, eher erscheinst Du dadurch als leichtes und zahlungswilliges Opfer und weitere Forderungen könnten gestellt werden. 

Sollte nichts zu tun zu wenig erscheinen oder Du möchtest das Schreiben nicht unbeantwortet lassen, so haben Wir Dir am Ende dieses Blogeintrag einen Baukasten für ein Musterantwortschreiben parat gelegt, um die Forderungen entsprechend zurückzuweisen und um ggf. eine Frist zur Rücknahme der Ansprüche zu setzen.

Hintergründe - und weitere Infos

Was sind Google Fonts und wo liegt hier das Problem des Datenschutzverstoßes?

Google Fonts sind Schrifttypen, die unter anderem in Webseiten verwendet werden. Bis vor kurzem war es üblich diese direkt von den Googleservern auf Webseiten einzubinden und hier liegt auch schon nach aktuellster Rechtssprechung der Datenschutzvorfall. Denn um die Schrifttypen beziehen zu können übermittelt der zugreifende Rechner des Besuchers der Webseite seine IP-Adressinformationen an die Google Server, welche dann nicht unbedingt DSGVO konform in der EU betrieben werden sondern über ein paar Umwege in den USA.

Lösung?

Entweder werden die Google Fonts aus der Webseite entfernt oder man bettet diese auf der eigenen Homepage so ein das diese vom lokalen Webserver, welcher dann innerhalb der EU betrieben wird, vom Besucher heruntergeladen werden. Der Download der Schrifttypen auf deinen/unseren Webservern wird auch lokales Hosting von Google Fonts genannt.

Wieso unserer Meinung nicht auf die Forderung eingehen?

Die Schadensersatz- und Unterlassungsforderungen beruhen meist auf einer Entscheidung des LG München I und Behauptungen der Absender, denen wie folgt entgegnet werden kann und damit das Spekulieren des Abmahnenden auf eine Zahlung verdeutlicht bzw. die Unwahrscheinlichkeit einer folgenden Klage: 

  1. Das Urteil (des Präzedenzfalles) gilt erst einmal nur für die beiden im Prozess beteiligten Parteien - keine sichere Pauschalisierung auf andere Fälle
  2. Keine eindeutige Rechtsprechung
  3. Pauschaler Schadensersatz angezweifelt von EuGH
  4. Nachweisbarkeit des Besuches einer Webseite vor Beseitigung des Datenschutzverstoßes (Screenshots o.ä. sind nicht manipulationssicher)
  5. Rechtsmissbrauch ist ein berechtigter Einwand bei massenhaften Abmahnungen mit dem Ziel einer finanziellen Bereicherung
  6. Sind die vorgelegten Nachweise ausreichend? (Behauptungen der Inhaberschaft von IP-Adressen oder Nutzung abgelaufener IP-Adressen und Behauptungen von Zeugen)
  7. Eigenes Risiko - alle die oben genannten Punkte führen zu einem hohen Risiko für den Abmahnenden hinsichtlich einer Klagestellung

Musterschreiben


[Ihr Schreiben/Ihre E-Mail] vom [Datum einsetzen][Ggf. Aktenzeichen einsetzen]

Sehr [geehrte/r Herr/Frau Name],

danke für Ihr o.g. Anschreiben, das bei mir jedoch erhebliche Zweifel an dessen Ernsthaftigkeit aufwirft. Ich habe mich über den Hintergrund Ihres Schreibens informiert. Das sich mir zeigende Bild zeugt von einer Vielzahl parallel ausgesprochener Zahlungsforderungen, welche der an mich gestellten gleichen. Dies zeugt von einem absichtlichen und systematischen sowie von einem rechtswidrigen, allein auf die Schaffung finanzieller Vorteile durch absichtliches Aufsuchen von Webseiten und Mitteilung der betreffenden IP-Adressen ausgelegtes Verfahren.

Ich selbst bestreite den behaupteten Besuch meiner Webseite und bestreite die Beweiskraft der von Ihnen behaupteten technischen Daten. Ferner liegt aus meiner Sicht ein missbräuchliches Verhalten vor, das alleine darauf ausgelegt ist, die Empfänger zu einer schnellen Zahlung zu veranlassen und sie von der Einholung eines Rechtsrats abzuhalten.

Unabhängig davon liegt kein Schaden vor, da Sie nichts substanzielles zu dessen Begründung vorgetragen haben, was für eine objektiv nachvollziehbare, erheblich spürbare soziale oder persönliche Benachteiligung sprechen würde. Diesbezüglich sind die vorgebrachten persönlichen Befindlichkeiten nicht ausreichend und mithin nicht relevant. Hierzu verweise ich auf die ständige Rechtsprechung und maßgebliche, laufende EuGH-Verfahren.

[Im Fall einer negativen Auskunft: Ausgehend von den mitgeteilten Informationen, habe ich, bis auf diesen Vorgang keine in meinem Verantwortungsbereich gespeicherten personenbezogen Daten zu Ihrer Person gespeichert.]

[Im Fall einer fehlenden Vollmacht eines Anwalts: Im Hinblick auf die beantragte Auskunft habe ich im vorliegenden Fall entsprechend der gesetzlichen Vorgaben berechtigte Zweifel an der Identität des Anspruchsstellers. Allein die bloße Nennung eines Namens einer angeblichen Mandantschaft reicht für die hinreichende Identifizierung des Anspruchsberechtigten nicht aus und birgt vielmehr ein hohes Risiko der Gefährdung von Rechten tatsächlich betroffener Personen in sich. Daher bitte ich Sie um die Vorlage einer ordnungsgemäßen Vollmacht für Ihre Mandantschaft, aus der sich die Berechtigung zur Geltendmachung der Auskunftsrechte Ihrer Mandantschaft ergibt.]

[Im Fall der Auskunft auf Grundlage einer IP-Adresse: Im Hinblick auf die IP-Adresse bestehen berechtigte Zweifel, ob diese IP-Adresse einen Bezug zu Ihrer Person aufweist. Ich bitte Sie daher um einen sachgerechten Nachweis mittels geeigneter Beweismittel, dass diese IP-Adresse zu Ihnen gehört.

Im Hinblick auf die Auskunft stehe ich mit einer solchen der betroffenen Person selbstverständlich zur Verfügung. Sollten meinerseits Sachverhaltspunkte aus Ihrer Sicht nicht hinreichend oder nicht berücksichtigt worden sein, bitte ich um einen Hinweis.

Ich behalte mir vor das Nichtbestehen der geltend gemachten Forderungen gerichtlich geltend zu machen, sofern diese von Ihnen nicht zurückgenommen werden.


Mit freundlichen Grüßen 

Quelle: https://datenschutz-generator.de/abmahnungen-google-fonts/
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